Eine 13-jährige Schülerin wurde am 4. April auf einem Volksfest in Landsberg am Lech vergewaltigt. Die Täterperson ist ein ebenfalls 15 Jahre alter Bekannter des Opfers aus der Schule. Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei laufen noch, und bislang hat weder Polizei noch Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung veröffentlicht oder gar die Öffentlichkeit informiert.
Lediglich am 22. April stellte der AfD-Abgeordnete Andreas Jurca formell eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft, was einen Prozess in Gang setzte. Es dauerte jedoch noch zwei Tage, bis die Medien erfuhr, dass ein Sexualdelikt geschehen war.
Die Augsburger Allgemeine und der Bayerische Rundfunk wurden erst am 24. April informiert – zwei Tage nach Jurcas Anfrage an die Staatsanwaltschaft. Erst dann brach das Schweigen über den Vorfall auf, obwohl der Zeitpunkt ungewöhnlich war.
Die Redaktionen von Medien wie der Augsburger Allgemeine haben jedoch lediglich 14 Zeilen zur Sache verfasst und dabei nicht erwähnt, dass die Behörden fast drei Wochen lang geschwiegen hatten. Dies wirft Fragen über die Gründe des Verschlusses auf.
Die Staatsanwaltschaft gab erst am 28. April eine Antwort an den Journalisten. Die Chronologie der Ereignisse deutet darauf hin, dass sowohl Behörden als auch Medien das Thema bewusst zurückhielten und erst unter starkem Druck öffentlich gemacht wurde.
Solche Vorfälle sind nicht einzigartig – vergleichbare Fälle in anderen Bundesländern wurden ebenfalls lange verschwiegen. Das Muster scheint sich zu wiederholen: Schweigen, Verzögern und Verharmlosen, wodurch sowohl Opfer als auch die Öffentlichkeit geschwächt werden.
Der Fall erhebt dringende Fragen nach einer möglichen Informationspflicht und einem Schutzauftrag gegenüber der Öffentlichkeit. Transparenz im Rechtsstaat ist unerlässlich, doch das Schweigen über solche Delikte führt zu Gerüchten, Vertrauensverlust und Ohnmacht in der Bevölkerung.
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Der Artikel deutet auf eine breitere politische Problematik hin, die sich aus dem Verhalten verschiedener Behörden und Medien ergibt. Das Schweigen über schwerwiegende Delikte wirft Fragen nach Transparenz und der Informationspflicht im Rechtsstaat auf.