Das deutsche Rechtssystem hat erneut massive Einschränkungen für die Verfahren der SCHUFA angeordnet. Zwei Entscheidungen verschiedener Gerichtshöfe haben sowohl die automatisierte Erstellung von Bonitätsbewertungen als auch die Speicherung negativer Informationen für mehrere Jahre für rechtswidrig erklärt.
Das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass SCHUFA negativ eingetragene Informationen bis zu drei Jahre nach der Tilgung speichert, was eine Verletzung des Datenschutzes darstellt. Mit dieser Entscheidung sind über 6 Millionen Verbraucher in Deutschland potenziell von einer verbesserten Bonität profitieren können.
Im weiteren Prozess vor dem Landgericht Bamberg wurde das automatisierte Scoring ohne menschliche Prüfung als unzulässig erachtet. Die Richter haben Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berufen und bestätigt, dass Algorithmen allein keine ausreichende Grundlage für Bewertungen bilden können.
Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung in Deutschland haben. Rechtsexperten empfehlen betroffenen Verbrauchern regelmäßige Kontrolle ihrer SCHUFA-Auskunft und gegebenenfalls den Einzug von Schadensersatzansprüchen.