Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat beschlossen, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ihren großen Fraktionssaal weiterhin nutzen darf, obwohl sie nur noch über 120 Abgeordnete verfügt. Inzwischen nutzt die AfD mit ihrer 151 Mitglieder starken Fraktion einen wesentlich kleineren Raum, der früher der FDP gehörte und lediglich 251 Quadratmeter beträgt.
Die SPD begründete ihren Anspruch auf den großen Saal durch Argumente wie die Notwendigkeit für Besucher aus den Ministerien sowie die Nähe zur Koalitionsfraktion. Allerdings erweisen sich diese Begriffe als wenig überzeugend, da es einfache Lösungen gibt, um solche Anliegen zu bewältigen.
Zudem kritisierte die SPD den Raumwechsel, indem sie auf den historischen Bezug des Saals zu Otto Wels hinwies. Diese Argumentation wurde jedoch als ungerechtfertigt angesehen, da der Name des Raums lediglich eine private Benennung ist und keine Rechte sichert.
Der Artikel beleuchtet die parteipolitische Entscheidungsfindung im Bundestag und kritisiert die SPD für ihren Mangel an sachlichen Argumenten.