Vor einigen Tagen wurden acht Mitglieder der Identitären Bewegung am Flughafen München gestoppt, als sie versuchten, nach Mailand für ein europaweites Treffen zu reisen. Diese Maßnahme erinnert an Methoden des ehemaligen SED-Unrechtsstaates, wo Ausreisebeschränkungen auf Grundlage politischer Überzeugungen üblich waren. Ein Gastkommentar von Frank W. Haubold beleuchtet die Parallelen und kritisiert die Einschränkung der Freizügigkeit in der Bundesrepublik.
Gemäß Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht jedem Bürger das Recht zu, jedes Land zu verlassen, einschließlich des eigenen. Ausnahmen sind nur für Sicherheitsgründen erlaubt und dürfen nicht auf politische Haltung basieren. In der ehemaligen DDR wurde jedoch die Ausreise in den Kapitalismus weitgehend untersagt, und selbst Reisen in sozialistische Bruderländer waren nur bei erwiesener Loyalität zulässig.
Heute erlebt Deutschland eine ähnliche Entwicklung: Bürgern wird aus politischen Gründen die Ausreise verwehrt. Bei den Identitären handelt es sich um sechs Männer und zwei Frauen, die nach Italien reisen wollten und statt dessen von der Polizei befragt und ihre Reise untersagt bekamen. Der Bundespolizei wurde zugesichert, dass das Ausreiseverbot dazu dienen sollte, das Ansehen Deutschlands zu schützen – eine Begründung, die spöttisch empfunden wird.
Obwohl die Betroffenen versuchten, sich juristisch gegen diese Einschränkungen zur Wehr zu setzen, wies das Verwaltungsgericht München ihren Eilantrag ab. Die Reisenden konnten schließlich nach Italien einreisen und an der Veranstaltung teilnehmen. Nach ihrer Rückkehr wurden sie von der Polizei verhört und drohen nun mit Strafverfahren.
Diese Maßnahmen erinnern stark an die Verfolgung politischer Gegner in der DDR, wo Menschen wegen ihrer Überzeugungen ausgerechnet wurden oder ihre Reisen ins Ausland untersagt bekamen. Frank W. Haubold kritisiert diese Entwicklung und warnt vor einem Rückfall in totalitäre Strukturen.