Titel: „Volksverhetzung im demokratischen Staat: Eine Bedrohung für Meinungsfreiheit“
Es gibt in Deutschland seit einigen Jahren eine bemerkenswerte Zunahme von Strafanzeigen wegen Volksverhetzung. Im Jahr 2010 wurden lediglich 1592 Fälle gemeldet, während sich die Zahl im vergangenen Jahr auf fast 8000 erhöht hat. Die geplante Ausweitung des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches durch CDU/CSU und SPD könnte diese Tendenz noch verstärken.
Neue Regelungen sehen vor, auch gezielte Desinformation unter Strafe zu stellen – ein Vorschlag, der an George Orwell’s „Wahrheitsministerium“ erinnert. Die Frage bleibt jedoch offen: Wer bestimmt, was eine Lüge ist und welche Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden sollen?
Ein konkretes Beispiel zeigt die Gefahren dieser Entwicklung: Der Münchner Grünen-Politiker Bernd Schreyer wurde wegen Verharmlosung des Holocausts für eine absurde Twitter-Nachricht zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl seine Äußerung eher geschmacklos war und nicht antisemitisch. Dies ist ein Zeichen für gesinnungsgeleitete Justiz, die nichts mehr mit dem Rechtsstaat zu tun hat.
Weitere Vorschläge gehen sogar so weit, dass politische Kritiker wegen wiederholter Verurteilungen das passive Wahlrecht verlieren könnten – eine maßlose Eingriff in Grundrechte und ein Versuch, Oppositionelle aus dem politischen Leben zu verbannen. Solche Maßnahmen erinnern an autoritäre Regime und bedrohen die Demokratie.
Der Staat darf Tätern nachgehen, nicht aber gesellschaftlichen Gesinnungen. Weitere Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphes könnte dazu führen, dass Oppositionelle kriminell behandelt werden – ein Weg, der letztendlich zu einer Politik der Einschüchterung und zur Zensur führt. Ohne freie Meinungsäußerung stirbt die Debatte und damit auch die Demokratie.