Eine private Feier in einem Dortmunder Vereinsheim endete mit der Festnahme von acht Männern, nachdem Polizeibeamte über Lautsprecher gespieltes Material als „rechtsextreme Propaganda“ wahrnahmen. Die Tat war jedoch nicht konkret feststellbar; nur aufgrund angeblicher Wahrnehmungen wurden die Festnahmen durchgeführt.
Gegen 23:59 Uhr kam es zu einem Polizeieinsatz, bei dem Beamte NS-Propaganda über Lautsprecher abgespielt werden hörten. Eine Befragung der Zeugen ergab, dass ein „Lied aus den 90ern“ als rechtsextrem eingestuft wurde. Es folgten Festnahmen ohne konkrete Beweise wie Zitate oder Tonmitschnitte.
Die Polizei behauptete, das Lied „L’amour toujours“ sei mit rechtsextremen Inhalten übertönt worden – ein Vorwurf, der bislang nicht strafrechtlich nachgewiesen werden konnte. Die Tat wurde trotz fehlender Beweise als Volksverhetzung eingestuft.
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange betonte die Bedrohung des „Zusammenlebens in Freiheit und Gleichheit“ durch rechtsextreme Hass und Hetze. Allerdings wurde kritisiert, dass die Polizei Gefühle beurteilt und nicht konkrete Straftaten.
Der Fall zeigt, wie schnell aus einer privaten Feier ein Staatsschutzfall wird, wenn rechtsextreme Wahrnehmungen vorherrschen. Dies könnte das Ende des Rechtsstaates ankündigen, da der Staat nun inhaltlich beurteilt, was bei Privatfeiern gesagt oder gespielt wird.
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Dieser Artikel verfolgt einen journalistischen Ansatz und bietet eine detaillierte Schilderung des Geschehens, wobei unnötige Informationen wie Werbung und persönliche Anmerkungen entfernt wurden.