Freizügigkeit unter Bedingungen: DDR-Praktiken in der deutschen Politik

Laut einem Bericht des „Focus“ hat die Bundespolizei rund 30 Personen an der Ausreise nach Italien gehindert, da sie als potenziell rechtsextrem eingestuft wurden. Diese Maßnahme erinnert stark an Kontrollpraktiken aus dem DDR-Zeitalter und stellt den Rechtsstaat aufs Korn.

Die Bundespolizei hielt die Personen davon ab, Italien zu verlassen, da sie potenziell in rechtsextreme Aktivitäten involviert sein könnten. Dies geschah jedoch ohne konkrete Beweise für Straftaten und lediglich aufgrund der politischen Gesinnung der Betroffenen. Ein Mitglied der Gruppe hatte ein Handzeichen, das als Symbol der „White Power“-Szene gilt.

Die Maßnahme wurde auch von dem Verwaltungsgericht München bestätigt, obwohl sie kein gründliches Rechtsgutachten erhalten hat und keine konkrete Gefährdung nachgewiesen wurde. Das offizielle Argument lautet, dass Italien ein solches Verbot erlassen hat und Deutschland sich nicht blamieren will.

Zudem haben mehrere Beteiligte auf X (ehemals Twitter) über die Maßnahme berichtet und Bilder von ihrer unfreiwilligen Rückkehr vom Flughafen veröffentlicht. Ein Mitglied der Gruppe trug einen Pullover mit dem Aufdruck eines sogenannten „Abschiebefliegers“ und eine Mütze mit einem Höcke-Slogan.

Diese Praxis wirft schwerwiegende Fragen auf: Wer entscheidet, wann politische Gesinnung zu einer Bedrohung wird? Welche Rechte verlieren Menschen, wenn sie bestimmte Kleidungsstücke tragen oder Flyer im Gepäck haben?

Die Bundespolizei verteidigt ihr Vorgehen damit, dass es dazu führt, „Störungen“ am Flughafen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht München hat die Maßnahme schließlich auch abgesegnet – aber ohne gründliches Rechtsgutachten und Beweise für konkrete Straftaten.

Diese Entwicklungen erinnern unangenehm an dunkle Kapitel der deutschen Geschichte, wo Menschen aufgrund ihrer politischen Gesinnung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt wurden. Die Kritik richtet sich gegen das zunehmende Verschwinden demokratischer Grundrechte und die Verwendung technischer Mittel zur Kontrolle und Einschränkung von Freizügigkeit.

Diese Entwicklung unterstreicht, dass Freiheit erst dann gefährdet ist, wenn der Staat Menschen nach ihrer politischen Gesinnung einschätzt und einschränkt. Die Frage bleibt: Ist es noch lange hin bis zu einer neuen „Mauer“ – ohne Beton, aber mit Algorithmus und Verdachtslogik?

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