AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, Verbotsantrag bleibt zweifelhaft

Nach jahrelangen Recherchen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein umfangreiches Gutachten vorgelegt, in dem die AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei“ eingestuft wird. Das BfV unterstellt der AfD, dass sie den ethnischen Volksbegriff fördert und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoße. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, dass die Partei Diskriminierung fördere.

Im Zentrum der Kritik steht das Vorherrschen eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses in der AfD, welches Bürger mit Migrationsgeschichte als zweite Klasse betrachtet. Faeser unterstreicht, dass dies klar gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstöße und die Menschenwürde verletze.

Obwohl das BfV betont, seine Untersuchungen seien unabhängig, gibt es Skepsis in der AfD, da ehemalige Behördenleiter öffentlich ihre politischen Absichten angedeutet haben. Ein Beispiel ist Thomas Haldenwang, dem zugeschrieben wird, die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei nicht nur darin zu bestehen, die Umfragewerte der AfD sinken zu lassen.

Die neue Einstufung eröffnet dem Geheimdienst zusätzliche Möglichkeiten zur Überwachung. Allerdings kann eine Partei wie die AfD trotz dieser Einschätzung weiterhin politische Mitwirkungsrechte genießen, solange sie nicht faktisch ein Verbot erhält. Die Debatte über ein Parteiverbot nimmt dadurch aber deutlich an Fahrt auf.

Kritiker der Einstufung weisen darauf hin, dass es problematisch sei, eine demokratische Partei zu verbieten, die ein Viertel der Wählerschaft repräsentiert. Jens Spahn und andere CDU-Politiker haben betont, dass politische Auseinandersetzungen härter geführt werden sollten anstatt parlamentarischen Tricks. Die AfD hat in jüngster Zeit ihre Mandate im Deutschen Bundestag verdoppelt.

Klaus Kelle, einer der Autoren des Beitrags, hält es für strategisch unklug, einen Verbotsantrag gegen die AfD einzulegen. Er kennt viele Politiker in der Partei und betont, dass ein generelles „Nazi“-Etikett vollkommen grotesk sei.

Kelle weist auch darauf hin, dass die AfD nicht erfolgreich genug war, extremistische Mitglieder aus ihren Führungsfunktionen zu verbannen. Jörg Meuthen hat zwar Parteiausschlussverfahren angestrengt, jedoch ohne Erfolg, was das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes bestätigt.

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