Eine 46-jährige Frau wurde in der Nacht im Harburger Stadtpark von einem 25-jährigen Afrikaner überfallen und durch drei Bisse ins Gesicht schwer verletzt. Der Täter, ein Eritreer, stand vor Gericht wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung. Doch das Landgericht Hamburg sprach ihn frechweg frei – trotz klaren Beweise für die Tat.
Die Frau versuchte, den Notruf zu wählen, doch der Angreifer riss ihr das Handy aus der Hand und flüchtete. Der Richter begründete den Freispruch mit einer „psychischen Erkrankung“, die den Mann schuldunfähig machte. Gleichzeitig ordnete er an, dass er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird – eine Entscheidung, die für die Gesellschaft eine Katastrophe darstellt.
Der Eritreer war bereits 2020 und 2021 wegen Sexualdelikte vorbestraft, doch die Verfahren wurden abgebrochen. Der Richter kritisierte dies scharf: „Man hätte nachhaken müssen.“ Doch statt Konsequenzen zu ziehen, wurde der Mann erneut entlastet. Seine „Übersexualität“ und seine Unfähigkeit, Beziehungen zu Frauen zu führen, gelten als Beweis seiner Gefährlichkeit.
Die Kosten für die Behandlung werden von Steuerzahlern getragen – eine Belastung für das Land. Doch selbst nach der Heilung bleibt die Bedrohung: Sollte er erneut straffällig werden, wird er wieder als schuldunfähig erklärt. Ein System, das Straftäter schützt und Opfer ignoriert.