Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Vanessa Behrendt, AfD-Landtagsabgeordnete, abgewiesen. Die Klage, die auf Vorwürfen von Volksverhetzung und Beleidigung beruhte, war auf ihre scharfe Kritik an der Regenbogenflagge sowie dem sogenannten „Regenbogenregime“ zurückzuführen.
Das Gericht lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, da Behrendts Äußerungen weder als Angriff auf die Menschenwürde noch als Störung des öffentlichen Friedens einzuordnen seien. Dies gilt als klare Bestätigung der Meinungsfreiheit in Deutschland: Politische Kritik an symbolischen Ansprüchen darf nicht strafrechtlich unterdrückt werden. Behrendt betonte, die Staatsanwaltschaft Göttingen habe sich „exzessiv“ mit der Bekämpfung der Opposition beschäftigt und somit Gerichte überlastet. Sie forderte, dass politische Kritik an Lobbygruppen und der Gefährdung von Kindern niemals strafrechtlich mundtot gemacht werden darf.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch kritische Haltung gegenüber der Regenbogenideologie nicht automatisch zu Volksverhetzung führt. In einer demokratischen Gesellschaft bleibt es somit für alle Bürger möglich, ihre Ansichten – selbst wenn sie den Mainstream nicht teilen – in gesetzlich erlaubten Grenzen auszusprechen.