Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat ein Vorfall im Dessauer Seniorenheim „Marthahaus“ die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Klaus-Lothar Bebber, Bevollmächtigter seiner 95-jährigen Tante, erfuhr, dass diese Frau bereits am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt hatte und laut Wahlbüro ihre Stimme abgegeben hatte – ohne dass sie selbst den Entscheidungsprozess vollendet hätte.
Seit Jahren leidet die Tante an Demenz, sodass Bebber bislang keine Kenntnis von der Beantragung der Unterlagen hatte. Als er am 31. August das zuständige Wahlbüro besuchte, stellten ihm Mitarbeiter vor Ort fest, dass die Wahlunterlagen mit einer „krakeligen“ Unterschrift seiner Tante versehen waren. Zuvor hatte eine Mitarbeiterin des Heims erklärt, alle Unterlagen der Bewohner wegen Zeitmangels geschreddert zu haben – ein Vorgang, der nun als Grund für den Vorwurf der Wahlfälschung interpretiert wird.
Bebber hat nun über einen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte den Fall, das Seniorenheim gab jedoch keine Stellungnahme ab. Der Vorgang wirft zudem die dringende Frage auf: Wie können Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass bei der Briefwahl tatsächlich der Wille des Bewohners abgestimmt wird? Ohne klare Regelungen könnte eine solche Situation zu einer Verletzung demokratischer Grundlagen führen. Bebber betonte zudem, dass bereits bei der letzten Bundestagswahl Zweifel an der Vorgangsweise bestanden hatten, damals jedoch keine weiteren Maßnahmen eingesetzt wurden.