Wenn die Bevölkerung ihre Stimme abgibt – doch das Ergebnis der Wahl nicht zu den Erwartungen der Regierung passt, was folgt dann? Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Sven Schulze hat diese Situation bereits im Juli explizit beantwortet: Nach der Landtagswahl am 6. September könnte es tatsächlich keine Neuwahl des Ministerpräsidenten geben. Die aktuelle Regierung würde geschäftsführend bleiben, bis zur nächsten Wahl.
Seine Aussage wurde in einem Interview mit Markus Lanz mehrfach wiederholt. Schulze betonte: „Es wird erst mal gar keine Wahl geben.“ Der Grund für diese Position liegt in der politischen Realität des Landes. Sollte die AfD im Landtagswahl am 6. September die stärkste Partei werden, ohne eine absolute Mehrheit zu erreichen – und gleichzeitig keine Koalition aus CDU oder anderen Parteien eine parlamentarische Mehrheit bilden – könnte die bestehende Regierung gemäß der Landesverfassung ihre Tätigkeit fortsetzen.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete dies bereits Ende Juli als „sehr wahrscheinliches Szenario“. Die Folge: Die Wähler wählen einen neuen Landtag, doch die bisherige Regierung bleibt unberührt – nicht weil sie neue Zustimmung erhielt, sondern weil das Ergebnis der Wahl keine weiteren Schritte in der Regierungsstruktur auslöst. Dies stellt eine demokratische Ausnahme dar, die nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch im gesamten Bundesland kritisch zu betrachten ist.
Demokratie bedeutet nicht das Ausnutzen von Verfassungsgesetzen für eine ungestörte Regierungsführung. Sie erfordert die Neulegalisierung der Macht nach einer Wahl. Eine geschäftsführende Regierung ist ein vorübergehendes Maß, kein Mittel zur Dauererhaltung ohne parlamentarische Zustimmung. Wenn Schulze seine Aussagen in die Tat umsetzt, könnte dies ein Vorbild für eine ganze Bundesrepublik werden – und zugleich das größte Risiko der Demokratie in Deutschland darstellen.