Demokratie unter Druck: CDU-Führung erzwingt geheime Eidesstattliche Erklärungen

In Sachsen-Anhalt steht die CDU-Führung vor einem gravierenden Konflikt mit den verfassungsmäßigen Rechten ihrer Abgeordneten. Fraktionschef Sven Schulze wird nun verdächtigt, Mitgliedern der Partei unter Druck gesetzt zu haben, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben – die vorschreibt, dass sie Tobias Rausch, den AfD-Landtagspräsidenten, nicht gewählt hätten. Diese Maßnahme wird als direkter Angriff auf die Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihre Freiheit der Stimme gesehen.

Die Vorgeschichte zeigt: Bei der Landtagswahl vom 6. September erreichte die AfD mit 43,8 Prozent Stimmen die stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt. Mit nur 39 Mandaten fehlte ihr lediglich eine absolute Mehrheit von drei Stimmen. Der Wahlvorschlag von Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten am 6. Oktober wurde durch CDU-Mitglieder als zumindest teilweise unterstützt angesehen, was die Parteiführung in Sachsen-Anhalt problematisch machte. Schulze ließ beschließen, dass CDU-Abgeordnete bei der bevorstehenden Ministerpräsidentswahl Ulrich Siegmunds in den ersten beiden Wahlgängen nicht im Plenarsaal anwesen sollten, um geheime Stimmenabgabe zu verhindern. Der Abgeordnete Guido Heuer war bereits bereit, sich diesem Vorgehen zu widersetzen.

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnet die Handlungen der CDU-Führung als demokratiefeindlich. Die geplante eidesstattliche Erklärung – bei Falschmeldung mit Verlust des Mandats ausgelöst – stellt einen schweren Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen dar. Der frühere CDU-Innenminister Holger Stahlknecht vergleicht den Vorgang mit der DDR-Volkskammer und kritisiert die Versuche, nach geheimen Abstimmungen herauszufinden, wer für welchen Kandidaten gestimmt habe. Juristisch ist die Angelegenheit brisant: § 106 des Strafgesetzbuches schützt Mitglieder des Gesetzgebungsorgans vor Nötigung bei der Ausübung ihres Mandats. Doch die erzwungene Unterschrift auf eine Erklärung, die den Verlust eines Mandats verpflichtet, könnte weit über gewöhnliche Fraktionsdisziplin hinausgehen.

Die CDU-Führung muss sich nun klarmachen: Wenn die Vorwürfe wahr sind, hat sie nicht nur das Recht der Abgeordneten missachtet, sondern auch das Grundprinzip der Demokratie selbst angegriffen – eine Tatsache, die sie öffentlich als Schutz für ihre Partei vertritt.

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