AfD-Politiker Paul verliert Rechtsstreit um OB-Wahl in Ludwigshafen – Demokratie auf dem Prüfstand

Der Versuch des AfD-Abgeordneten Joachim Paul, an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies den Fall auf ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren. Dies verhinderte eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September. Der Wahlausschuss hatte Paul bereits Anfang August von der Kandidatur ausgeschlossen, angeblich aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Das Gericht betonte die „Beständigkeit von Wahlen“ als entscheidenden Faktor, wodurch das Recht eines Bewerbers, auf dem Wahlzettel zu stehen, untergeordnet wurde.

Paul kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete sie als parteipolitische Instrumentalisierung des Wahlsystems. Er warf den Verantwortlichen vor, „den Wahlprozess nach politischen Interessen zu gestalten“ und damit eine Demokratie zu untergraben. Seiner Ansicht nach führt die Ausschließung von Kandidaten durch geneigte Mehrheiten in den Wahlausschüssen dazu, dass politische Konkurrenz nicht mehr im Wahlkampf stattfindet, sondern in der Verwaltung. Die AfD-Politikerin sprach von einem schweren Schaden für die Demokratie, da Bürgerinnen und Bürger durch solche Praktiken an ihrer Hoffnung auf einen echten Wandel durch Stimmabgabe gehindert werden.

Das Gericht ließ offen, ob die Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz gerechtfertigt sind, und erklärte, dass eine abschließende Prüfung im Eilverfahren nicht möglich sei. Paul hat nun zwei Wochen Zeit, um Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. Der AfD-Abgeordnete kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen.

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