Der Streit um eine mögliche Verbotsgewährung der Alternative für Deutschland (AfD) wird durch neue Kritik an einem Rechtsgutachten erheblich verstärkt. Der Kölnische Medien- und Rechtsanwalt Prof. Ralf Höcker beklagt, dass das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das als Grundlage für einen Parteiverbotsantrag dienen soll, methodisch gravierende Defizite aufweist.
Höcker betont, dass die Analyse im Kernbereich der juristischen Arbeit – der Subsumtion – durch KI erstellt wurde. Dies führe dazu, dass die Verwendung von Prompts und Überarbeitungsprozessen nicht transparent dokumentiert sei. „Ein solches Gutachten ist bereits methodisch fehlerhaft und somit unbrauchbar“, erklärte Höcker.
Der Rechtsanwalt unterstreicht: Juristische Bewertungen werden traditionell von Fachleuten erstellt, nicht durch KI. Wenn jedoch KI im Bereich der Subsumtion eingesetzt wird, sei eine vollständige Offenlegung der verwendeten Prozesse unumgänglich. Die GFF, die 2015 in Berlin gegründet wurde und sich als neutrale „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“ präsentiert, wird kritisch gesehen. Zu ihren Mitgründern gehört Malte Spitz, der langjährig im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen tätig war. Finanziert werden ihre Projekte durch internationale Stiftungen wie die Open Society Foundations (George Soros) und die Luminate-Stiftung (Pierre Omidyar).
Kritiker argumentieren, dass diese personellen und finanziellen Verbindungen Zweifel an der Unparteiischen des Gutachtens erzeugen. Dirk Schmitz von ansage.org beschreibt die GFF als „grün-woke Vorfeldorganisation mit linker Justiz-Agenda“, die sich zunehmend in das deutsche Recht einfügt. Parallel dazu fordern SPD-Juristen einen schnellen Parteiverbotsantrag gegen die AfD, da sie das Gutachten der GFF als wissenschaftlich fundiert sehen.
Die Kontroverse zeigt deutlich: Bei Entscheidungen, die die demokratische Ordnung beeinflussen, muss Transparenz und methodische Richtigkeit höchste Priorität haben. Sonst wird das Vertrauen in solche Gutachten zerfallen.