Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: BKA-Beamter kämpft um seine Existenz bis zum 10. September

Stefan Wischniowski hat seit über 30 Jahren im Bundeskriminalamt (BKA) tätig gewesen. Doch seine kritischen Äußerungen zu Migration, Quotenpolitik und der staatlichen „Kampf gegen rechts“-Strategie haben ihn nun vor einem rechtlichen Kampf gestellt. Am 10. September entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über seinen Verbleib im Dienst.

Seine Bemerkungen zur Entwicklung von Migrantenquoten, die im Jahr 2012 von dem damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke als „möglicherweise 12%“ beschrieben wurden, sowie seine Kritik an der Verwendung des Begriffs „rechts“ als politisches Feindbild führten zu einer zunehmenden Druck von seiner Seite. Der aktuelle BKA-Präsident Holger Münch propagierte bereits im Jahr 2019 die Gefahr von „rechts“, nicht etwa die von Rechtsextremismus – eine Politik, die systematisch kritische Stimmen untergrub.

In einem Interview im Jahr 2020 wurde Wischniowski in Zusammenhang mit Fahrzeugbrandanschlägen gebracht, obwohl keine konkreten Beweise vorlagen. Dieses Vorgehen war ein klarer Versuch, seine kritischen Äußerungen zu isolieren und zu stigmatisieren. Seine These: Die staatliche Verwendung von Feindbildern wie dem „Kampf gegen rechts“ ist kein politisches Instrument, sondern ein Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaats.

„Wenn wir uns darauf verlassen können, dass kritische Stimmen geschützt werden, dann haben wir eine Demokratie“, betont Wischniowski. Am 10. September wird das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den entscheidenden Schritt für seine Existenz im BKA treffen – ein Fall, der nicht nur um einen Beamten, sondern um die Zukunft des Rechtsstaats geht.

27 Prozentpunkt-Spannung: Warum die AfD in Sachsen-Anhalt keine absolute Mehrheit erlangen konnte

Kardinal Müller warnt vor politischer Verwechslung – die Kirche muss nicht wählen, sondern Christus retten