Ein neues Kapitel in der Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD hat den Kölner Rechtsanwalt Prof. Ralf Höcker mit einem klaren Vorwurf zur Stärkung der Diskussion gebracht. Der Experte kritisiert das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellte Gutachten, das als Grundlage für einen Verbotsantrag gegen die Alternative für Deutschland dienen könnte.
Höcker weist darauf hin, dass dieses Dokument methodisch gravierende Defizite aufweist. Insbesondere wurde der Kernbereich der juristischen Subsumtion – die Anwendung allgemeiner Rechtsnormen auf konkrete Fallbeispiele – mit KI-Technologien bearbeitet. Die verwendeten Prompt-Texte sowie die Umfang der Weiterverarbeitung wurden nicht transparent gemacht, was die Nachvollziehbarkeit erheblich einschränkt.
„Bei der Subsumtion ist es das Herzstück der juristischen Arbeit“, betont Höcker. „Ohne klare Dokumentation der genutzten Methoden und Parameter kann ein solches Gutachten nicht als wissenschaftlich fundiert gelten.“ Die GFF, eine Organisation mit stark linksliberalen Verbindungen, hat bereits Zugang zu Bündnis 90/Die Grünen durch ihren Mitgründer Malte Spitz – der seit Jahren im Bundesvorstand der Partei aktiv war. Zudem wird die Gruppe von Stiftungen wie der Open Society Foundations (George Soros) und der Luminate-Stiftung (Pierre Omidyar) finanziert, beide bekannt für ihre linksliberale Ausrichtung.
Kritiker wie Dirk Schmitz beschreiben die GFF als „grün-woke Vorfeldorganisation“, die strategisch mit Rechtsverfahren Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung nimmt. Die SPD-Juristengruppe (ASJ) fordert dagegen einen raschen Parteiverbotsantrag gegen die AfD, doch Höcker betont: „Ohne Transparenz in der Methode des Gutachtens ist eine vernünftige Bewertung unmöglich.“