Die Justiz verfolgt linke Blockaden mit erstaunlicher Nachsicht, während rechtsgerichtete Aktivisten brutal bestraft werden. Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold.
Stellen Sie sich vor, eine Allianz rechtsextremer Gruppierungen würde öffentlich die Zerstörung eines Grünenparteitags ankündigen und Demonstranten auffordern, Straßen zu blockieren. Stellen Sie sich weiter vor, diese Blockaden dauerten stundenlang, gewaltbereite Rechtsextremisten würden eine Stadt in den Ausnahmezustand versetzen und bei Versuchen, Polizeisperren zu durchbrechen, Steine und Pyrotechnik werfen, wodurch 50 Beamte verletzt werden. Die Konsequenzen wären unmittelbar: alle Beteiligten würden in Haft genommen, die Organisatoren bereits im Vorfeld wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ verfolgt, die Aktivisten wegen Nötigung, Widerstands gegen Behörden und Landfriedensbruchs bestraft, möglicherweise sogar wegen terroristischer Vereinigungen. Die Öffentlichkeit würde in Empörung ausbrechen, Vergleiche mit Nazi- und SA-Zeiten würden die Diskussion prägen, und Forderungen nach Verbotsmaßnahmen gegen alle beteiligten Organisationen wären unvermeidlich.
Doch bei linken Blockaden verhält sich das Rechtssystem anders. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2024, dass eine AfD-Gegner-Blockade – mehrere Hundert vermummte Demonstranten in schwarz-weißen Anzügen, die einen Kreisverkehr besetzten und Pyrotechnik zündeten – als „zulässige Versammlung“ gemäß Artikel 8 GG galt. Grund: Die Aktion enthielt „meinungsbildende und nichtkommunikative Elemente“. Merke: Barrikaden errichten und ein Plakat hochhalten, schon ist es eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, weil ein politisches Anliegen erkennbar wird.
Wenn der Rechtsstaat sich so zum Gespött macht und seine eigenen Gesetze konterkariert, muss niemand überrascht sein über Eskalationen wie in Gießen. Die Blockaden gefährden nicht nur die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, sondern auch die Polizei, die am Samstag durch ein massives Aufgebot und Wasserwerfer die Veranstaltung abwickeln konnte. Doch nicht nur gewalttätige linke Aktivisten bedrohen die Demokratie – auch das Gerichtssystem selbst entmündigt Wähler, indem es ihnen das passive Wahlrecht entzieht.
Das Beispiel Ludwigshafen zeigt dies eindrucksvoll: Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz beauftragte den wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit einem Gutachten über die Ausschlusspraxis von AfD-Kandidaten. Doch das Ergebnis ist schockierend: Ein Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschied, dass bereits der Verdacht auf „Verfassungstreue“ reiche, um einen Kandidaten auszuschließen – ohne Beweise für konkrete verfassungsfeindliche Handlungen.
Die Konsequenzen sind dramatisch: Politisch motivierte Willkür wird ermöglicht, während Betroffene keine Chance haben, gegen ihre Ausschlussentscheidung vorzugehen. Die Justiz beruft sich auf Zeitmangel und fragwürdige Gutachten des Verfassungsschutzes, die kein unabhängiges Urteil liefern können.
Joachim Paul, der AfD-Kandidat in Ludwigshafen, wurde aus „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ ausgeschlossen – ohne Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen. Sein Begriff „Remigration“ ist nicht grundgesetzwidrig, doch die Justiz nutzt ihn als Vorwand. Das Ergebnis: Die Wähler werden entmündigt, und ein Gremium von Parteipolitikern entscheidet künftig über Bürgermeister und Landräte.
Ein Dammbruch ist unvermeidlich – sofern die Gerichte nicht eingreifen. Doch im aktuellen Klima scheint es unwahrscheinlich, dass sie dies tun. Die Demokratie liegt in der Hand von Machtstrukturen, die sich selbst zur Souveränen erheben.