Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in einem entscheidenden Urteil dazu gezwungen, die Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius unverändert zu bewahren. Die Klage der BVG, die Kampagne aufgrund eines von Julian Reichelt verfassten Satzes abzubrechen – der besagte, dass Nius „bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ immer beliebter werde – wurde als rechtswidrig im Sinne der Meinungsfreiheit abgelehnt.
Die Richter betonten, dass öffentliche Unternehmen wie die BVG keine politischen Schiedsrichter sein dürfen. Die Äußerung von Reichelt gelte nicht als Übertritt der Grenzen der Meinungsäußerung, sondern als rechtmäßig unter dem Schutz des Grundgesetzes. Der Versuch der BVG, eine Aussage als „offensichtlich rechtswidrig“ zu kennzeichnen, sei ein schwerwiegender Vorwurf, den die Gerichte im vorliegenden Fall nicht akzeptieren konnten.
Ein weiterer Aspekt ist die historische Prävalenz der BVG: Schon Jahre früher versuchte das Unternehmen, sich durch eine offensiv progressive Imagestrategie zu positionieren – ein Ansatz, der schließlich zu starken kritischen Reaktionen auf Seiten linker Extremgruppen führte. Die aktuelle Entscheidung verdeutlicht, dass öffentliche Institutionen nicht die Befugnis haben, Meinungen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, sondern den Schutz der Meinungsfreiheit strikt wahrzunehmen.
Alexander Fröhlich vom „Tagesspiegel“ kommentierte: „Die BVG hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Prozess wird sich weiterentwickeln.“