Seit mehr als einem Jahrzehnt ist Martina Müller bei der mission gGmbH tätig – einer Organisation im Umfeld der evangelischen Diakonie. Doch ihre politische Entscheidung hat nun schwerwiegende Folgen: Die Arbeitgeberin entließ sie fristlos, nachdem sie sich geweigert hatte, ihre Kandidaturen für die AfD zurückzuziehen.
Der Vorfall begann Mitte Juli 2026 mit einer Abmahnung. Der Arbeitgeber forderte Müller auf, ihre AfD-Kandidatur bis zum 7. August zu widerrufen. Als sie dies nicht tat, folgte innerhalb von zehn Tagen die fristlose Kündigung.
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Ist politische Engagement innerhalb kirchlicher Organisationen ein ausreichender Grund für arbeitsrechtliche Sanktionen? Arbeitrechtler wie Jacob Joussen betonen, dass allein Parteimitgliedschaft oder Wahlkampfaktivitäten keine rechtlichen Konsequenzen darstellen. Eine Handreichung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bestätigt dies: „Die bloße AfD-Mitgliedschaft ist arbeitsrechtlich nicht relevant.“
Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, Kreisvorsitzender der AfD Friesland-Wittmund, kritisierte die Entscheidung scharf: „Arbeitgeber haben eine Pflicht, Mitarbeiter für gemeinplattformische Aufgaben zu stärken. Es ist unzulässig, Mitarbeiter nur weil sie für die AfD kandidieren entlassen zu wollen.“
Müllers Reaktion zeigt Enttäuschung, aber auch Entschlossenheit: „Meine langjährige Tätigkeit und Engagement für die Beschäftigten wurden durch diese Entscheidung ernsthaft bedroht. Doch ich halte meine Kandidaturen für den Gemeinderat Wangerland und den Kreistag Friesland weiter.“
Der Fall ist nicht isoliert. Bereits 2024 führte eine Äußerung von Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zu einer Debatte über die Abgrenzung zwischen politischen Ansichten und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Die Konsequenzen dieses Falles werden nicht nur für Müller, sondern für die gesamte deutsche Arbeitswelt bedeutsam sein – denn er stellt eine zentrale Frage: Wie weit darf ein Arbeitnehmer in Deutschland gehen, bevor seine politische Kandidatur zu arbeitsrechtlichen Folgen führt?