L’Autorité de régulation des communications électroniques, des postes et de la distribution de la presse (Arcep) hat Orange wegen Vertragsverletzungen hinsichtlich der Fibernetzbauausbau zu einem weiteren Mahnbescheid verurteilt. Das Unternehmen ist in den letzten Monaten versagt haben im Rundbringen von Internetanschlüssen für Wohngebäude, die als „raccordables sur demande“ (RAD) gekennzeichnet sind. Orange wird nun gezwungen, bestimmte Gebäude bis Oktober 2025 mit der Fibernetzverbindung zu versehen und muss darüber hinaus auch nachweisen können, dass es diese Pflicht erfüllt hat.
Die Arcep entdeckte signifikante Verzögerungen in der Umsetzung von Aufträgen für RAD-gebäude zwischen Juni und August 2024. Von den insgesamt 19.757 gebührenpflichtigen Gebäuden, die Orange angenommen hat, waren bis zu sechs Monaten später noch immer 12.279 Gebäude nicht mit der Fibernetzverbindung verbunden.
Im Dezember 2024 rechtfertigte Orange die Verzögerungen durch technische Schwierigkeiten und das hohe Anforderungsniveau, aber diese Erklärungen waren für den regulierenden Ausschuss unzureichend. Die Arcep legte fest, dass viele der von Orange genannten Gründe eher auf internen Fehlern beruhen als auf außerbetrieblichen Umständen.
Zurückhaltung bei der Anzahl der Aufträge und Probleme mit den Subunternehmungen wurden vom Regulator als Hauptgründe für die Verzögerungen identifiziert. Orange wird nun zur Ausführung verpflichtet, bis Oktober 2025 sollen 47.800 Gebäude aus dem RAD-Programm versehen sein.
Dies ist kein einziges Mal, dass Arcep zu solchen Maßnahmen greift: Im November 2023 wurde Orange bereits mit einer Geldbuße in Höhe von 26 Millionen Euro belegt für ähnliche Verstöße. Die heutige Entscheidung unterstreicht die Konsequenzen für Unternehmen, die ihre Versprechen nicht einhalten.