Nach acht Tagen des Prozesses hat das Landgericht Saarbrücken heute im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr aus Völklingen ein Urteil bekanntgegeben. Der 19-jährige Täter mit Migrationshintergrund wurde aufgrund Schuldunfähigkeit freigesprochen, erhielt jedoch eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes nach Jugendstrafrecht und die unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.
„Dieses Urteil ist ein Schock für alle Polizisten – es gibt keine Gerechtigkeit für Simon Bohr“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland. Der Tod des Beamten ereignete sich am 21. August 2025 bei einem Einsatz in Völklingen: Der Täter, nachdem er eine Tankstelle ausgeraubt hatte, versuchte den Polizisten zu überwältigen. Dabei gelang ihm die Entführung einer Waffe von einem Polizeikommissaranwärter und er schoss Simon Bohr mehrmals. Der Beamte verlor drei Schüsse außerhalb seiner Schutzweste und starb kurz danach.
Einige Kollegen sind schwer traumatisiert, sodass einige nicht mehr im Dienst sein können. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Handlung als „Gewaltexplosion“, die durch eine paranoide Schizophrenie des Täters ausgelöst wurde. Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, betonte: „Wir werden nicht mehr Gewalt gegen Polizisten hingenommen – Simon Bohrs Tod hat uns alle getroffen.“
Politisch und gesellschaftlich bleibt die Frage offensichtlich ungelöst. Die Familie des Verstorbenen wird weiterhin in den Schatten der Tragödie stehen.