Der Verfassungsschutz zieht seine Einstufung der AfD zurück

Im Mai 2025 überraschte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit einer abrupten Kehrtwendung: Zunächst hatte es die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, doch kurz darauf hob es diese Bewertung vor dem Verwaltungsgericht Köln auf. Das BfV nutzte eine sogenannte Stillhaltezusage, um juristische Konsequenzen zu vermeiden, während es offiziell behauptete, dass die AfD weiterhin nur als „Verdachtsfall“ eingestuft werde.

Anfang des Jahres hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz ein geheimes Gutachten veröffentlicht, das 1108 Seiten umfasste und die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnete. Dieses Etikett sollte politische, moralische und medienwirksame Konsequenzen haben. Die AfD selbst bekam keinen Zugriff auf diese Dokumentation, während der SPIEGEL es zitieren durfte.

Nun hat das BfV seine Position abrupt geändert: Vor Gericht wurde erklärt, dass die Partei nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ angesehen wird – zumindest vorläufig. Die Pressemeldung ist von der Website entfernt worden und es lautet nun wieder offiziell: „Verdachtsfall“.

Diese Wendung des Verfassungsschutzes erregt Empörung. Kritiker sehen in dieser Haltung einen Versuch, öffentliche Wirkung zu erzielen, ohne rechtsstaatlichen Rahmen einzuhalten. Friedrich Merz und die neue Regierung stehen vor der Frage, ob sie den Apparat kritisieren oder ihn weiterhin schützen werden.

Ein Geheimdienst, der geheime Bewertungen öffentlich verbreitet und dann juristisch zurücktritt, hat seine demokratische Legitimation verloren. Die Union droht damit, zu einer Komplizin roter Strukturen zu werden, die sie eigentlich ablösen sollte.

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