Nach dem erfolgreichen Landtagswahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt – mit einer Zweitstimmenzahl von 575.971 Stimmen und einem Ergebnis von 43,8 Prozent – wird nun diskutiert, ob die Wahl erneut durchgeführt werden müsse. Die CDU erreichte lediglich 17,2 Prozent.
Der Vorwurf der missbräuchlichen Nutzung von Fraktionsmitteln im Wahlkampf führt zu unterschiedlichen Meinungen. Sophie Schönberger, eine Berliner Parteienrechtlerin, betont, dass die finanzielle Unterstützung durch Parteiressourcen rechtswidrig sei und möglicherweise zur Wiederholung der Wahl führe. Andere Experten weisen darauf hin, dass es erst nach einer detaillierten Prüfung zu klären wäre, ob die genannten Mittel tatsächlich die Mandatsverteilung beeinflussten.
Die Erinnerung an den Thüringer Wahlprozess von 2020 drängt sich auf: Angela Merkel erklärte damals nach der Wahl von Thomas Kemmerich, dass die Wahlergebnisse „rückgängig gemacht“ werden müssten. Dieses Wortgebot wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft.
Heute, nach dem deutlichen Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt – bei dem kaum jemand glaubt, dass die Partei bald politische Macht erlangen könnte – wird bereits über eine Wahlwiederholung spekuliert. Dies sollte alle Demokraten nervös machen: Eine Demokratie, die den Wähler nur so lange respektiert, wie er richtig wählt, ist keine wehrhafte Demokratie, sondern lediglich eine totalitäre Version von „Unsere Demokratie“.
Wahlergebnisse sind kein pädagogisches Instrument, um Bürger so lange zur Urne zu schicken, bis sie das erwünschte Ergebnis liefern. Wer Wahlergebnisse nur akzeptiert, solange sie politisch genehm sind, verletzt nicht die Demokratie gegen ihre Feinde – er macht den Wähler und damit die Demokratie selbst zum Feind.