Die Einstufung der Alternativen für Deutschland (AfD) durch den Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ löst eine heftige Debatte aus. Die Entscheidung wird von vielen als bedenklich empfunden, da sie Kritik an politischen Zuständen und Migrationspolitiken unter Verschluss hält und als verfassungsfeindlich betrachtet. Der Verfassungsschutz argumentiert mit Aussagen von AfD-Politikern wie Martin Reichardt oder Dennis Hohloch, die in einer freien Demokratie ausgesprochen werden dürfen.
Chefkommentator Andreas Rosenfelder der „Welt“ erläutert, dass die Einstufung der AfD eine gefährliche Präzedenzfalle schafft. Er weist darauf hin, dass legitime Kritik an Multikulturalismus und Migrationspolitiken nicht als rechtsradikal einzustufen ist. Stattdessen wird die kritische Betrachtung der Realität als verfassungsfeindlich ausgelegt.
Ein weiterer Punkt ist die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen rückständig und frauenfeindlich sind – eine Aussage, die selbst von Muslimen und Migranten vertreten wird. Die Behörde erklärt jedoch kritische Begriffe wie „Messermigranten“ als verfassungsfeindlich, was die Meinungsfreiheit gefährdet.
Der Verfassungsschutz schützt längst nicht mehr die Verfassung – sondern die Deutungshoheit der Regierung. Die rote Linie zwischen Demokratie und Extremismus verläuft nun zwischen Redefreiheit und Sprachverbot. Kritische Bürger riskieren damit ihre politischen Karrieren, wenn sie über Gewalt, Migration oder Kultur sprechen.