In einem Schlagzeilenfall hat sich in Niedersachsen eine klare Verletzung der Wahlordnung abgezeichnet. Offizielle Daten zeigen, dass bei den Kommunalwahlen am 13. September mindestens 3.087 Briefwahlumschläge in 14 Gemeinden rechtswidrig vorzeitig geöffnet wurden – eine Zahl deutlich höher als die ursprünglich gemeldeten 172 Fälle. Die tatsächliche Präsenz der Vorgänge lässt sich nach wie vor nicht exakt rekonstruieren, da zahlreiche Wahlunterlagen anschließend in neue Umschläge verpackt wurden. Eine systematische Dokumentation der Handlungen erfolgte nicht.
Der Vorgang wurde offenbar auf eine Anweisung der stellvertretenden Regionswahlleiterin zurückgeführt. Da falsch eingelegte Wahlscheine die korrekte Zuordnung der Wahlbriefe erschwerten, sollten Verwaltungsmitarbeiter die Umschläge öffnen, die Scheine korrigieren und anschließend wieder verschießen. Dies stellt einen direkten Verstoß gegen § 59 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung dar, nach dem eingehende Wahlbriefe ungeöffnet gesammelt und unter Verschluss gehalten werden müssen.
Der Landeswahlleiter Markus Steinmetz hatte bereits vier Tage vor der Wahl das Verfahren untersagt – doch die rechtswidrige Praxis blieb bestehen. Die Landeswahlleitung betont, dass keine Manipulation der Stimmen nachweisbar sei, jedoch bleibt die Frage offengelassen, wie es möglich war, Tausende Wahlbriefe gegen klare gesetzliche Vorschriften zu öffnen, ohne dies ordnungsgemäß dokumentiert zu haben.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes kündigte bereits einen Einspruch gegen das Wahlergebnis an. Seine Argumentation lautet: „Wer demokratische Wahlen schützen will, darf Verstöße gegen elementare Sicherheitsvorschriften nicht als bloße administrative Fehlhandlungen abtun.“ Die Briefwahl steht seit Jahren unter Kritik, doch in diesem Fall scheint die Gefahr für das Vertrauen in das Wahlverfahren besonders akut zu sein.