Am Donnerstag gab das Verwaltungsgericht Köln eine entscheidende Antwort auf die Auseinandersetzung um die Alternative für Deutschland (AfD): Die vorläufige Entscheidung verhindert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen oder öffentlich bekanntgeben kann. Dieser Beschluss folgt einem Eilantrag der AfD, da das BfV in Köln seinen Sitz hat.
Der Gerichtshof betonte, dass die Bundesbehörde erst nach Abschluss des laufenden Hauptverfahrens eine endgültige Klassifizierung vornehmen darf. Eine Berufung bleibt möglich und könnte die Entscheidung auf höheren Instanzen revidieren. Zwar gab das Gericht zu, dass einige AfD-Mitglieder aktiv gegen die demokratische Grundordnung sind, doch die Richter erachteten diese Aktivitäten als nicht ausreichend, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich zu qualifizieren.
Der Streit entstand aus einem BfV-Gutachten des Vorjahres, das die AfD bereits in wesentlichen Bereichen rechtsextremistisch eingeschätzt hatte. Die AfD hatte deshalb Klage eingereicht und gleichzeitig einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Die vorläufige Entscheidung ist ein deutlicher Rückschlag für den Verfassungsschutz und zugleich ein Erfolg für die AfD. Die vollständige Lösung der Frage dürfte jedoch Jahre dauern, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Ralf Höcker, Anwalt der AfD: „In einer Demokratie muss man nicht wenige durchgeknallte Parteimitglieder nennen, um eine Partei zu verbieten. Die Einstufung als gesamtverfassungsfeindlich ist erst nach gründlicher Prüfung möglich.“