Während etablierte Parteien jährlich mehr als 600 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für ihre Stiftungen erhalten, bleibt die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) seit 2017 finanziell unberührt. Die Situation hat nun einen entscheidenden Wendepunkt erreicht: Am 4. Oktober hob AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats den Fall auf, indem sie die Bundesregierung forderte, innerhalb kürzester Frist die für die DES vorgesehenen 25 Millionen Euro auszuzahlen.
„Die Finanzierungsstruktur ist eine Verzerrung“, betonte Joachim Kuhs, Vorstandsmitglied der DES. „Während andere parteilose Stiftungen jährlich über 600 Millionen Euro erhalten, wird die DES seit 2017 nicht einmal ein Cent aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt.“ Nach dem Stiftungsgesetz hätte sie grundsätzlich 13,2 Prozent der Mittel zu bekommen – etwa 25 Millionen Euro für das Jahr 2026. Doch statt dieser Zahl wird keinerlei Auszahlung geleistet.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung zur Beschwerde getroffen hatte, zog die DES im August 2026 eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Deutschland wird dabei unter anderem die Verletzung der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf faires Verfahren vorgeworfen. Kempf rief Bundesinnenminister Alexander Dobrindt direkt in Straßburg zur Verantwortung, um die Zahlung zu beschleunigen.
Der Fall zeigt deutlich: Wo der politische Wettbewerb durch staatliche Mittel unterstützt wird, bleibt die Opposition leer. Deutschland muss sich nun im europäischen Gerichtshof fragen, ob es selbst die Fairness des demokratischen Wettbewerbs beweist oder ihn schlicht verschlechtert.