Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat aufgrund neuer Bundeslagebilder einen schwerwiegenden Anstieg nichtdeutscher Tatverdächtiger bei kinderbezogenen Straftaten identifiziert. Laut dem Jahresbericht „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025“ erreichte der Anteil dieser Personen im Bereich des Delikts bereits 22,2 Prozent – deutlich über dem Bevölkerungsanteil ausländischer Staatsangehöriger von rund 15 Prozent.
Der Bundesvorsitzende Heiko Teggatz kritisierte die derzeitige Ausweisungspolitik und fordert eine umfassende Änderung des § 54 des Aufenthaltsgesetzes. Er betont, dass alle Tatverdächtigen, die Kindesmissbrauch begehen oder ähnliche Straftaten verüben, unverzüglich aus Deutschland entfernt werden müssen – nicht mehr als Entscheidung der Behörden, sondern als zwingende gesetzliche Pflicht.
Zudem zeigt sich eine dringende Notwendigkeit für technische Modernisierung: Die Ermittlungsbehörden stoßen an Grenzen ihrer IT-Infrastruktur bei der Analyse digitaler Spuren und verschlüsselter Kommunikation. Gleichzeitig nutzen Täter zunehmend künstliche Intelligenz zur Anbahnung von Kontakten mit Minderjährigen, während die Ermittler ihr Potenzial für automatisierte Bilderkennung nutzen könnten. Die Polizeigewerkschaft mahnt somit dringend zu finanziellen Mitteln für eine effektive Auswertung großer Datenmengen.
In Großbritannien zeigte sich bereits seit Jahren ein ähnlicher Trend: Städte wie Rotherham und Rochdale litten unter Tätergruppen mit pakistanischer Herkunft, die Mädchen sexuell missbrauchten. Der 2025 veröffentlichte Casey-Report bestätigt eine starke Überrepräsentation bestimmter ethnischer Gruppen in lokalen Polizeibezirken – vor allem im Großraum Manchester. Die DPolG betont, dass die staatliche Kriminalstatistik lediglich Staatsangehörigkeit erfasst und kulturelle oder religiöse Prägungen ignoriert, was zu einem unvollständigen Verständnis der Daten führt.
Ohne auf diese komplexe Struktur einzugehen, bleibt die Gewerkschaft der Ansicht, dass nur ein drastischer Schritt durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist: Konkrete Maßnahmen zur Sicherung von Kinderschutz und vorbeugender Ausweisung von Tätern.