Beim Streit um mögliche Archivunterlagen der DDR-Zeit, die mit Angela Merkels politischer Biografie verbunden sein könnten, hat das Berliner Verwaltungsgericht den Antrag des Bürgerrechtlers und Gewerkschaftsvorsitzenden Marcel Luthe abgelehnt.
Nach einer zweistündigen mündlichen Verhandlung stellte die Gerichtskammer fest, dass es keine rechtliche Grundlage für die Offenlegung von Stasi-Unterlagen gebe. Die Richter argumentierten, es bestehe kein nachweisbarer Hinweis darauf, dass Merkel als „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sei. Zudem war sie vor 1990 keine „Person der Zeitgeschichte“, deren Akten unter erleichterten Zugriffskriterien zugänglich wären.
Zur Debatte gehörte auch die Frage, warum Merkel bei einer Polenreise im DDR-Zoll ohne Strafverfolgung verbotene Solidarność-Materialien transportierte. Im Vergleich dazu hätten ähnliche Fälle in der Vergangenheit häufig mit Sanktionen verbunden gewesen.
Weitere Kontroversen drehten sich um Merkels Tätigkeit bei der Akademie der Wissenschaften, wo sie als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda angesehen wurde. Laut Klägerseite eine herausgehobene Rolle, doch das Gericht bewertete diese Position als eher untergeordnet.
Zudem ging es um die Frage, ob Merkel bereits Anfang 1990 als Sprecherin der DDR-Partei „Demokratischer Aufbruch“ die Kategorie einer „Person der Zeitgeschichte“ erreicht hätte. Der Vorsitzende Richter bezeichnete sie rückblickend als „seinerzeit kleines Licht“.
Luthe äußerte sich danach überrascht, da selbst die Beklagte zugab, Merkel bereits zu DDR-Zeiten eine Person der Zeitgeschichte gewesen sein könne. Er verwies zudem auf den mehrfachen Richterwechsel im Verfahren – zwei Tage vor dem Termin.
Der Kläger kündigte an, weitere rechtliche Schritte und Forschungsanträge einzuleiten, um die Dokumentenfrage zu klären.