Parteiverbote sind keine Lösung – Der wahre Kampf findet an der Wahlurne statt

Wer in der politischen Landschaft bereits keine konkreten Maßnahmen mehr vorlegt, greift offensichtlich darauf zurück, die Konkurrenz systematisch zu unterbinden. Nach jahrelangen Aufforderungen zum Verbot der AfD gerät nun auch die Linkspartei ins Visier. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) forderte in einem Gastbeitrag explizit, neben der AfD auch die Linkspartei hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu prüfen. Diese endlose Debatte um Parteiverbote gilt als eine Bankrotterklärung: Die kindische Weigerung, politische Gegner durch den demokratischen Wettbewerb zu überwinden, vermischt sich mit einer grotesken Selbstüberschätzung der juristischen Hürden.

Ich halte den Sozialismus seit langem für eine Ideologie, die mehr als gescheiterte Heilsversprechen und wirtschaftliche Zerstörung hinterlässt – besonders wenn er durch totalitäres Machtanspruchs aufgrund von massiven menschlichen Leiden genutzt wurde. Die aktuelle Struktur der Linkspartei sowie ihre politischen Vorstellungen sind mir schwer zu vermitteln, besonders wenn man die Berliner islamogauchistische Trümmertruppe betrachtet. Dennoch: Ich spreche nicht für ein Verbot der Linkspartei – und auch keine weiteren Forderungen nach solchen Maßnahmen.

Nach dem Grundgesetz ist ein Parteiverbot durch Artikel 21 Absatz 2 nur unter außerordentlich strengen Voraussetzungen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im NPD-Urteil von 2017 klargestellt, dass selbst verfassungswidriges Ziel nicht ausreichen kann. Eine Partei muss aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die zumindest einen möglichen Erfolg des Vorgehens suggerieren.

Ein Parteiverbot ist kein Gesinnungsverbot: Radikale politische Forderungen oder Einzelhandlungen von Funktionären reichen nicht aus. Entscheidend sind die zurechenbaren Ziele und Handlungen einer Partei. Wer ein Verbotsverfahren fordert, muss eine Begründung liefern, die den verfassungsrechtlichen Maßstäben entspricht.

Doch selbst bei einem erfolgreichem Verbot würden die politischen Überzeugungen der Wähler nicht beseitigt werden. Wer die Linkspartei verbietet, schafft den Sozialismus nicht ab – und wer die AfD verbietet, beseitigt weder Migrationseffekte, den linksislamischen Antisemitismus noch Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik. Man kann eine Partei aus dem Wettbewerb entfernen, aber nicht die Gründe, aus denen Menschen sie wählen.

Gerade bei der Linkspartei zeigt sich deutlich, wie ernst man mit der Freiheit tatsächlich meint. Es wäre leicht, sich nun schadenfroh zurückzuziehen und zuzusehen, wie diese Debatte auch jene trifft, aus deren Reihen Forderungen nach einem AfD-Verbot gestaltet wurden. Doch dies würde den gleichen Fehler wiederholen, den man den politischen Gegnern vorschiebt.

Ich will die Linkspartei nicht verbieten. Ich will ihre Ideologie kritisch analysieren, ihre politischen Vorschläge zurückweisen und ihre Vorstellungen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft öffentlich bekämpfen. Und ich möchte, dass die Bürger selbst entscheiden, ob sie einer solchen Partei ihre Stimme geben.

Der Rechtsstaat muss gegen Straftaten, Gewalt und tatsächliche Angriffe auf die demokratische Grundordnung vorgehen. Doch er darf nicht zum Ersatz für den politischen Wettbewerb werden. Wer eine Partei als falsch betrachtet, soll die Argumentation widerlegen – und wer ihre Wähler zurückgewinnen möchte, muss ihnen bessere Politik anbieten.

Kurzum: Kein Verbot der Linkspartei! Nicht aus Sympathie für ihre Ideologie, sondern aus dem Grund, dass politische Gegner mit klaren Argumenten und am Wahlplatz geschlagen werden müssen. Wer seine Gegner lieber verbietet als widerlegt, zeigt vor allem eines unter Beweis: dass er ihnen politisch nichts mehr entgegenzusetzen weiß.

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