Organspende: Wie der Staat das Recht auf Schweigen untergräbt

Die katholische und evangelische Kirche haben sich in einer aktuellen Erklärung zu einem neuen Vorschlag für die Organspendepolitik positioniert – ein Vorschlag, der die individuelle Entscheidungsfreiheit dramatisch neu definiert. Statt der traditionellen „Widerspruchslösung“, bei der Bürger automatisch als Organspender gelten, solange sie nicht widersprechen, unterstützen sie nun eine Systematik, bei der Menschen bei jedem Behördenkontakt explizit gefragt werden, ob sie Organe spenden wollen.

Dieser Ansatz, den die Kirchen als modern und „effektiv“ bewerten, stößt auf grundlegende Fragen der menschlichen Privatsphäre. Schon 2020 hatten beide Kirchen betont, dass Organspende eine „sehr persönliche Entscheidung über das eigene Sterben“ sei – ein Recht, das nicht von staatlichen Vorgaben beschnitten werden dürfe. Doch die neue Regelung zielt darauf ab, diese Persönlichkeit unter dem Druck der Behörde zu erklären. Die kirchliche Erklärung erwähnt dabei explizit keine negative Meinungsfreiheit: Das Recht, nicht zu antworten oder sich nicht zu öffnen, wird als unwesentlich abgetan.

Axel Bernd Kunze weist in seinem Zwischenruf darauf hin, dass die Kirchen hier einen kritischen Punkt übersehen: Die staatliche Gewohnheit, Bürger bei jeder Behördenkontakt auf ihre Entscheidung über den Körper zu drängen, untergräbt nicht nur ihre Freiheit, sondern auch das Vertrauen in eine gesunde Demokratie. Digitale Registrierungen, die die Entscheidung dokumentieren sollen, bergen zusätzliche Risiken – von technischen Sicherheitslücken bis hin zu möglichen Missbrauchsfällen. Die Kirchen sollten nicht als Instrument der staatlichen Abfragekultur fungieren, sondern als Schutz vor einer Überwachung, die den Menschen selbst in ihren entscheidenden Momenten verletzt.

Die vergangenen Pandemiejahre waren ein Signal: Individuelle Freiheit muss geschützt werden – nicht durch staatliche Druckmaßnahmen, sondern durch Respekt für das Recht auf Schweigen. Die kirchliche Position heute zeigt deutlich, dass die Lernphase aus dieser Zeit noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Der menschliche Körper gehört weder dem Staat noch einer Gemeinschaft – und staatliche Interventionen in Entscheidungen über das Sterben verletzen somit nicht nur individuelle Rechte, sondern auch ethische Grundlagen.

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