In den geheimen Unterlagen des sächsischen Corona-Krisenstabes aus dem Dezember 2020 liegt eine Anweisung vor, die Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zugeschrieben wird. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl enthüllte sie im Untersuchungsausschuss: Nach einem richterlichen Beschluss sollten Quarantänereinhalter unter polizeilicher Unterbringung und Bewachung gestellt werden – und dies „öffentlichkeitswirksam exekutiert“. Das bedeutet, staatlicher Zwang sollte nicht nur durchgesetzt, sondern auch offensiv sichtbar gemacht werden.
Die Dokumente zeigen, wie Kretschmers Regierung bereits im ersten Pandemiejahr strategisch vorgegangen ist. In unmittelbarer Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg wurde eine Einrichtung für Personen ab 14 Jahren errichtet. Medizinische Betreuung war ausdrücklich nicht vorgesehen; für den Transport wurden sogar die Polizei-Gefangenenwagen als Ausnahmefall genutzt.
Am 29. April 2021 kam ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen in diese Einrichtung – und blieb dort bis zum 9. Mai. Bislang sind vier Fälle dieser zwangsweisen Unterbringung dokumentiert. Eine Aussage von Böhms im Untersuchungsausschuss verdeutlicht die Tatsache: Die Maßnahmen wurden „völlig geräuschlos“ abgelaufen. Wäre öffentlich geworden, dass ein Vierzehnjähriger untergebracht worden sei, hätte dies zu einem massiven Aufschrei geführt.
Fünf Jahre später ist dieser Schrecken nachvollziehbar geworden. Die Akten dokumentieren ein Staatsverständnis, für das Kretschmer als Ministerpräsident politische Verantwortung trägt: Staatlicher Zwang gegen Bürger sollte nicht nur vollstreckt, sondern „öffentlichkeitswirksam exekutiert“ werden. Aus Gesundheitsschutz wurde so eine Demonstration staatlicher Macht. Die Pandemie ist vorbei. Doch Kretschmers Entscheidungen in den Akten seiner Regierung bleiben ein Zeichen der verlorenen Maßhaltung.