„350 Kinder verheiratet“ – Wie Baden-Württemberg die Rechte der Minderjährigen ignoriert

In Baden-Württemberg wurden zwischen 2015 und 2026 offiziell dokumentiert: 350 Ehen von Kindern ohne rechtliche Aufhebung. Nur acht dieser Fälle wurden zwischen 2018 und 2024 gerichtlich aufgehoben – eine Zahlenlage, die das Versagen staatlicher Schutzmechanismen deutlich macht. Die Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr enthüllte konkrete Beispiele: Eine elfjährige Irakerin heiratete 2020 einen 17-jährigen Landsmann, eine 14-jährige Afghanin wurde im Jahr 2018 mit einem 30-jährigen Mann verheiratet und eine zwölfjährige Syrerin traf einen 28-jährigen Partner.

Die Behörden dokumentieren nicht einmal, wie viele Schülerinnen und Schüler nach einer Zwangsverheiratung aus dem Schulalltag verschwinden – ein schwerwiegendes Defizit im Kinderschutzsystem. Die Landesregierung betont stets den Schutz der Kinder, doch die Zahlen zeigen einen offenen Widerspruch: Ein Integrationsansatz, der religiöse oder kulturelle Traditionen als Rechtfertigung für Kinderehen akzeptiert, verstößt gegen das grundlegende Prinzip von Kinderechten.

Religionsfreiheit endet dort, wo Kinder missbraucht werden. Mädchen sind kein Eigentum ihrer Familien – und weder Islam noch traditionelle Gesellschaftsstrukturen dürfen als Grundlage für sexuellen Missbrauch dienen. Die staatliche Akzeptanz von Kinderehen ist nicht nur ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften, sondern auch eine direkte Gefährdung der nächsten Generationen. Es bleibt die eigene Verantwortung der Behörden, diese Lücken zu schließen – bevor mehr Kinder in diesem System zurückbleiben.

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