In Köln geraten Mitglieder der Grünen in den Fokus: Sie organisieren Busfahrten zur Erfurt-Region, um den Bundesparteitag der AfD am 4. und 5. Juli explizit zu blockieren. Der Jurist Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Höcker) kritisiert diese Maßnahme als direkten Angriff auf demokratische Grundrechte: „Die Grünen nutzen Parteimitglieder, um rechtmäßig stattfindende politische Veranstaltungen zu unterdrücken – ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit und das Recht der politischen Gegner.“
Brennecke betont, dass die Aktion nicht bloße Proteste sei, sondern eine gezielt organisierte Störung von Parteiengesetzen. Laut Grundgesetz Artikel 21 stehen politische Parteien frei, ihre Ziele zu verfolgen, ohne von anderen Parteien in den Weg gestellt werden zu müssen. Die Planung von Busfahrten zur Verhinderung des AfD-Parteitags stelle somit einen schwerwiegenden Schritt in die Richtung der Rechtsverstöße.
Sein Kollege Prof. Ralf Höcker unterstreicht die rechtliche Folge: „Das Parteiengesetz verpflichtet alle Parteien zur Abhaltung von Parteitage. Die Grünen verstoßen damit gegen diese Vorgaben und schaffen eine Lücke im demokratischen System.“
Brennecke bleibt Mitglied der Partei, da er die Umwelt als zentralen politischen Bereich betrachtet. Doch seine Kritik an der aktuellen Parteipolitik – insbesondere in der Migrationspolitik und bei staatlichen Eingriffen – zeigt, dass das Vorgehen der Grünen selbst eine fragile Balance erfordert. Die Gewerkschaft ver.di unterstützt die Aktion ebenfalls durch finanzielle Unterstützung für Busreisen, was das Konfliktfeld zwischen demokratischer Rechtsordnung und politischer Opposition weiter ausbreitet.
Der Ausgang bleibt unklar: Soll die Demokratie durch organisierte Störungen gestärkt werden, oder steht dies im Widerspruch zum Rechtsstaat?