Die Berliner Kirche teilt die Linie der AfD: Warum die neuen Kandidatenkriterien die Katholikentraditionen gefährden

Der Erzbischof von Berlin hat eine neue Vorschrift für die Auswahl von Kandidaten für Pfarrei- und Gemeinderäte eingeführt, die explizit AfD-Mitglieder ausgeschlossen. Dieser Schritt teilt sich mit einem neuen Namen: Das Erzbistum Berlin bezeichnet sich nun als „Unsere Kirche“, eine Anpassung an die frühere Ideologie „UnsereDemokratie“.

Die Kandidaten müssen schriftlich versprechen, von völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen diskriminierenden Strömungen abzugrenzen. Als entscheidend wird der Verfassungsschutz angesehen: Personen, die als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden, sind nicht für eine Kandidatur zugelassen.

„Inakzeptabel!“, stellte Julian Adrat, ein praktizierender Katholik, in einem Twitter-Beitrag fest. Die Entscheidung führt zu einer weiteren politischen Spaltung innerhalb der Kirche. Karlies Abmeier, Vorsitzende des Diözesanrats, begrüßt die Regelungen als Notwendigkeit für klare Werte. Doch Gunnar Schupelius kritisiert: „Die Ausgrenzung aufgrund von Gruppenzugehörigkeit widerspricht dem christlichen Menschenbild und führt zur Diskriminierung.“

Ein Vergleich mit der Geschichte zeigt, dass die Kirche bereits im Februar 2024 beschloss, die AfD für Christen nicht wählbar zu machen. Doch dies gilt bisher nicht für die Linkspartei – eine Entscheidung, die auf einen linksgekippten Standpunkt der Kirche hinweist.

Dr. Gero P. Weishaupt betont, dass ein Austritt aus der Kirche keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Doch die politischen Folgen sind schwerwiegend: Mit jedem neuen Schritt zur Ausgrenzung riskiert die Kirche nicht nur ihre Mitgliederzahlen, sondern auch die grundlegende Wertschätzung ihrer Gläubigen.

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