Der geplante Entzug des passiven Wahlrechts für Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, stellt einen erheblichen Schritt in Richtung einer nicht mehr demokratischen Gesellschaft dar. Dieser Vorstoß zeigt, wie staatliche Institutionen versuchen, politische Gegner vor der Wahl zu eliminieren und so die Grundlagen der repräsentativen Demokratie zu untergraben. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Änderung des Strafgesetzbuches ist kein rein juristisches Detail, sondern ein demokratischer Bruch. Wer nicht mehr kandidieren darf, verliert seine politische Stimme und wird sozial ausgeschlossen. Der Staat greift hier in die Entscheidungsfreiheit der Bürger ein und schafft eine neue Form der administrativen Kontrolle über politische Alternativen.
Die Verbindung von Volksverhetzung mit dem Entzug des Wahlrechts ist besonders problematisch, da dieses Delikt hochgradig interpretierbar und kontextabhängig ist. Es handelt sich nicht um ein Gewaltdelikt, sondern um eine Kommunikationssanktion, die politisch missbraucht werden kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat dies bereits 2025 deutlich gemacht, doch die SPD ignoriert diese Warnungen und verfolgt einen Kurs, der die demokratische Selbstbindung aufgibt.
Der Vorstoß spiegelt den Übergang zu einer illiberalen Demokratie wider, in der Opposition nicht mehr als legitime Konkurrenz gilt, sondern als Bedrohung abgestempelt wird. Die EU-Logik, die hier zum Einsatz kommt, zeigt deutlich, dass politische Abweichung sanktioniert wird – unabhängig von objektiven Rechtsstaatsdefiziten. Ungarn und Polen haben dies bereits erfahren, doch jetzt richtet sich der Blick auf Deutschland. Der Staat übernimmt so die Rolle des Sanktionsmechanismus, den er früher kritisierte.
Die Frage bleibt: Wo ist der Aufschrei der Demokraten? Wer schaut zu, wenn die Freiheit verloren geht? Die SPD und ihre Politik setzen hier einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Grundlagen der Demokratie selbst untergräbt.