Das Landgericht Hamburg hat erneut die Rechtslage um die NGO „HateAid“ verschärft. Im März 2026 wies der 24. Zivilsenat den Antrag auf Unterlassung zentraler Kritikpunkte ab, was für Josephine Ballon und Lena von Hodenberg eine weitere rechtliche Niederlage darstellt.
Die beiden Geschäftsführerinnen waren bereits vor einem Jahr in den Schlagzeilen gelandet, nachdem die Trump-Regierung ein Einreiseverbot für sie verhängte. Rechtsanwalt Dirk Schmitz hatte sich damals im sozialen Netz ausgedrückt – eine Aussage, die ihn später auch zum Verteidiger der NGO vor Gericht machte.
In seiner Begründung feststellte das Landgericht: „Die Bezeichnungen der beiden Geschäftsführerinnen als ‚HateAid-Linksextremistinnen‘ oder ‚linkswoke Faschistenden‘ stehen unter dem rechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit.“ Die NGO konnte somit die Unterlassung von Kritikpunkten nicht mehr verlangen.
Zuvor hatte „Nius“ mit seinem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vor Gericht versucht, die Organisation als „Vorfeldorganisation der Grünen“ zu bezeichnen – ein Versuch, der ebenfalls scheiterte. Diese Serie an Niederlagen unterstreicht deutlich: Die NGO, die sich offiziell als „vertrauenswürdige Hinweisgeberin“ durch EU und Bundesnetzagentur legitimiert, bleibt im Kampf um den rechtlichen Schutz von Meinungsfreiheit eingebunden.