Potsdamer Mythenbruch: Landgericht verbietet Correctivs zentrale Aussagen über den „Masterplan“

Ein Landgericht Berlin II hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy entscheidend recht gegeben, indem es mehrere zentrale Aussagen aus dem Recherchenetzwerk Correctivs Bericht zum Potsdamer Treffen als unzulässig erachtet.

Im Kern des Urteils wurde klargestellt, dass die Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ nicht als überprüfbar wahr gelten kann und somit nicht verbreitet werden darf. Zudem wurden zwei weitere Behauptungen unterbunden: die Formulierung einer „Ausbürgerungsidee“ sowie eine Passage, die das Treffen als verfassungswidrig bewertet.

Die Richter betonten, dass Tatsachenbehauptungen – im Gegensatz zu Meinungen – streng nachweisbar sein müssen. Da im Verfahren keine konkrete Planung zur Ausweisung deutscher Staatsbürger bestand, gilt die Aussage als fälschlich formuliert.

Prof. Ralf Höcker, der für Huy vertreten war, bezeichnete das Urteil als „kompletten Niederlage“: „Correctiv hat sich bislang darauf beschränkt, dass die Kernaussagen nicht verboten würden. Dies ist nun endgültig vorbei.“

Der Journalist Felix Perrefort unterstrich: „Dieses Urteil ist ein Schritt in Richtung klarer journalistischer Standards. Nach den zahlreichen Fehlberichten durch KI-gestützte Systeme muss die Medienlandschaft ihre Glaubwürdigkeit stärken – nicht mit einer konstruierten Mythologie.“

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